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Geänderte arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung in Kraft; Unterscheidung Vorsorgeuntersuchung und EignungsuntersuchungGeänderte arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung in Kraft

Eine Änderungsverordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt (BGBL. Teil I Nr. 64 vom 30. Oktober 2013) veröffentlicht.

Mit dieser Änderung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung ist die Bescheinigung der gesundheitlichen      (Un)bedenklichkeit weggefallen. Demnach erhält der Arbeitgeber zukünftig bei Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach dieser Verordnung keine Information mehr vom Betriebsarzt, ob sich bei der Untersuchung eines Beschäftigten gesundheitliche Bedenken ergeben haben oder nicht.

Einstellungs- oder Eignungsuntersuchungen, deren Zulässigkeit sich nach dem Arbeitsrecht beurteilt, sind von dieser Änderung nicht betroffen.  Weitere Informationen finden Sie in den Anlagen.