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Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro

Zum 1. Januar 2017 soll sich die gesetzliche Lohnuntergrenze von derzeit 8,50 Euro brutto auf 8,84 Euro brutto pro Arbeitsstunde erhöhen. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest.

Auf welcher Grundlage hat die Mindestlohn-Kommission den Erhöhungsbetrag ermittelt?
Die Mindestlohn-Kommission hat sich bei ihrer Festlegung am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Der Index berücksichtigt, welche Tariferhöhungen von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt worden sind. Hierbei sind allein die tariflichen Stundenlöhne maßgeblich, unabhängig von Sonderzahlungen und deren monatlicher Entwicklung.

Wer gehört zur Mindestlohn-Kommission?
Der Mindestlohn-Kommission besteht aus je drei stimmberechtigten Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwei beratenden Wissenschaftlern und dem Vorsitzenden. Die Mitglieder werden alle fünf Jahre von den Spitzenorganisationen der Tarifpartner benannt und dann von der Bundesregierung berufen. Alle zwei Jahre berät die Mindestlohn-Kommission über die Anpassung des Mindestlohns.

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Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

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