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Gute Ansätze, aber schwere Mängel im Detail. Praxisbeispiele für die Lobbyarbeit gesucht.Gewährleistung: Gesetzentwurf zu den Ein- und Ausbaukosten ist da

Bislang müssen Handwerker die Kosten für den Ausbau fehlerhaften Materials und den Widereinbau von Ersatzmaterial selbst bezahlen, wenn der Kunde Verbraucher ist. Das gilt auch, wenn der Handwerker den Mangel nicht erkennen konnte und die Schuld beim Hersteller liegt. Auf den Kosten bleibt der Handwerker regelmäßig sitzen. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass Handwerker nicht mehr auf den Folgekosten von Produktmängeln tragen sollen.

Das Bundesjustizministerium hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der entsprechende Regelungen ins Kaufrecht einfügen soll. Über eine Kette von Rückgriffen hat letztendlich der Hersteller einer mangelhaften Sache die Kosten die Kosten für den Aus- und Wiedereinbau zu tragen. Uneingeschränkt positiv ist der Vorschlag jedoch nicht. Zwei wesentliche Kritikpunkte sind:

1. Der Händler, der das mangelhafte Material geliefert hat, soll entscheiden, ob er selbst den Aus- und Wiedereinbau vornimmt oder der Handwerker ein weiteres Mal arbeiten soll. Das steht zum Widerspruch zum Vertrag, den der Handwerker mit seinem Kunden hat. Der Kunde wird kaum dulden müssen, dass der Händler irgendeine unqualifizierten Billighandwerker schickt, der die Reparatur vornimmt.

2. Der Rückgriffsanspruch soll mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt werden können. Während der Handwerker gegenüber seinem Kunden voll in der Verantwortung steht, soll der Händler, von dem der Handwerksbetrieb die mangelhafte Ware bezieht, in seinem Kleingedruckten die Möglichkeit haben, den Rückgriffsanspruch zu beschränken. Damit bliebe der Handwerksbetrieb dann evtl. doch auf seinen Kosten sitzen. Jedenfalls ist mit großer Rechtsunsicherheit zu rechnen.

Fazit: Die jahrelange Lobbyarbeit der Handwerksorganisationen trägt Früchte. Nun braucht der Gesetzentwurf noch den Einschliff, damit eine mittelstandsfreundliche Regelung herauskommt.

Sind Sie schon mal auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau sitzen geblieben, weil Sie mangelhaftes Material bekommen haben? Wir suchen für unsere Interessenvertretung knackige Beispiele von Unternehmen, mit denen wir illustrieren können, wie dringend das Handwerk eine gute Neuregelung braucht. Bitte melden Sie sich!

Link zum Gesetzentwurf: