Grundsteuer zu hoch – Finanzamt muss Kosten für Gutachten übernehmen!

Ein Finanzamt aus Baden-Württemberg hatte für die Grundsteuer einen zu hohen Wert angesetzt. Der Grundstückseigentümer legt ein Verkehrswertgutachten vor aus dem sich ergibt, dass ein großer Teil des Grundstücks als privatrechtliche Grünfläche ausgewiesen ist und nicht bebaut werden darf. Das Finanzamt hatte fälschlicherweise die gesamte Fläche des Grundstücks mit dem Bodenrichtwert für Bauland angenommen. Das vom Eigentümer und späteren Kläger vorgelegte Verkehrswertgutachten ergab einen um 41% geringeren Verkehrswert des Grund und Bodens. Der Grundsteuerwertbescheid musste geändert werden.

Zum Abschluss streiten die beiden Parteien nur noch über die Kosten des Verfahrens. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 16.10.2025 – 8 K 626/24) gab dem Eigentümer Recht. Das Finanzamt habe das Grundstück überbewertet – das sei sogar ohne Gutachten offenkundig gewesen. Das Finanzgericht argumentiert zugunsten des Eigentümers. Wenn ein Steuerpflichtiger stets die Kosten für das Gutachten tragen müsste, könnte es ihn davon abhalten von seinen Rechten Gebrauch zu machen. Das sei unvereinbar mit Artikel 3 Abs.1 GG und dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf effektiven Rechtsschutz.