
GRW-Programm für Unternehmen verlängert
Die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - GRW-G - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen wurde bis zum 31.12.2021 verlängert.
Es werden nur Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 Euro und höchstens zwei Millionen Euro gefördert.
Wie wird gefördert?
Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss gewählt werden.
Höchstfördersätze
Die Förderung kann bis zu einem Höchstsatz von 30 Prozent erfolgen. In den Landkreisen Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und Barnim sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus kann ein Zuschlag von 10Prozent gewährt werden.
Sonstige Beihilfen werden auf den Fördersatz angerechnet.
Alle Informationen zum Programm finden Sie auf den Seiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
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