Karsten Drews Vorstand
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Maßnahme stärkt die Binnennachfrage und schützt die WirtschaftHandwerkskammer begrüßt Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Zur vorsichtigen Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 80 beziehungsweise 87 Prozent erläutert HWK-Vizepräsident (Arbeitnehmerseite) Karsten Drews: "Viele Arbeitnehmer haben durch die Corona-Krise große Lohneinbußen. Insbesondere jene, die über ein geringes Einkommen verfügen. Jeder Euro weniger in den Portemonnaies der Menschen bremst aber auch die Nachfrage nach handwerklichen Dienstleistungen. Die Handwerksunternehmen leben zum großen Teil vom privaten Konsum. Insofern ist die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ein wichtiger Schritt, der die Binnennachfrage stärkt. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass die Zahlung rückwirkend erfolgt und nicht gestaffelt in Teilschritten ab dem vierten oder siebten Monat", so der Vizepräsident.

Vor wenigen Tagen noch hatte die Handwerkskammer Cottbus die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gefordert. Weitere Schritte sind nötig, um die Wirtschaft vor noch größerem Schaden zu bewahren. So setzen Unternehmen einer Umfrage zufolge nach der Corona-Krise auf eine echte Steuerreform, auf ein Konjunkturpaket, auf eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Handwerkerleistungen auf sieben Prozent und auf weniger Bürokratie.

 Hintergrund

Wem die Arbeitszeit um mehr als 50 Prozent gekürzt wird, soll zwar wie bisher in den ersten drei Monaten 60 Prozent des entgangenen Nettolohns durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ersetzt werden - und 67 Prozent für Haushalte mit Kindern. Doch ab dem vierten Monat sollen es künftig 70 oder 77 Prozent sein, ab dem achten Monat 80 beziehungsweise 87 Prozent. Die Regelung soll längstens bis zum 31. Dezember dieses Jahres gelten.