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Gesetzgeber will Kammern neue Aufgaben zuweisen - und die Wirtschaft soll zahlenHandwerkskammern als Verbraucherschützer?

Bislang ist es nur ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium, das seit der letzten Wahl auch für Verbraucherschutz zuständig ist. Wird er verabschiedet, müssen die Kammern zukünftig "Schlichtungsstellen über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten" einrichten. Dazu wird es zwangsläufig kommen, denn private Stellen, die die Aufgabe übernehmen könnten, werden es kaum tun. Sie werden dafür nicht bezahlt. Die Kammern sollen die vorhersehbare Lücke füllen. Die Bundesländer können dies anordnen und werden es tun, denn so wird die Landeskasse nicht belastet.

Die Schlichtungsverfahren sollen für die Verbraucher unentgeltlich, aber mindestens sehr günstig sein. Die Betriebe hingegen sollen mehr für die Schlichtung bezahlen. Weil aber die Gebühren trotzdem kaum kostendeckend sein werden, wird die Kammerschlichtungsstelle Subventionen aus dem Kammerhaushalt benötigen. Den Gesetzgeber stört es auch nicht, dass die Kammern Interessenvertretungen der Wirtschaft sind und damit denkbar ungeeignet für die vorgesehene Aufgabe des Verbraucherschutzes. Er sieht vielmehr vor, dass den Kammern Verbraucherverbände an die Seite gestellt werden. Die dürfen die Kammern kontrollieren, leisten aber keinen finanziellen Beitrag.

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) versucht in Berlin, das Gesetz zu verhindern, soweit Kammern mit Aufgaben belastet werden sollen, die mit ihrem Aufgabenbereich nichts zu tun haben. Auf Landesebene halten die Brandenburger Kammern dagegen. Ob dies gelingt, ist fraglich, denn alle anderen Lösungen kosten den Staat Geld, das bei leeren öffentlichen Kassen lieber nicht ausgegeben wird. Ein vollständiger Verzicht auf das Gesetz ist leider keine Alternative. Es dient nämlich der Umsetzung einer europäischen Richtlinie.

Den Gesetzentwurf des BMJV finden Sie hier.

Die europäische Richtlinie (2013/11/EU) ist hier abrufbar.