Handwerker mit Geld
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Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Beratung ILB-Soforthilfe: Anträge und Richtlinie geändert

Rund 60.000 Anträge sind mittlerweile bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das Corona-Soforthilfeprogramm eingegangen. Das Antragsformular wurde geändert und an die Bundesrichtlinie angepasst.

Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der ILB, sagte: "Wir wissen, dass viele Firmen, Handwerksbetriebe und freiberuflich Tätige momentan auf ihre Soforthilfe warten. Aber ich kann allen, die einen korrekten Antrag gestellt haben, zusichern, dass jeder sein Geld bekommen wird. Seit dem 25. März zahlen wir ununterbrochen Soforthilfe aus und wir arbeiten daran, dass jeder Antragstellende im April seinen Betrag auch auf dem Konto haben wird. Bis es soweit ist, bitten wir die Betroffenen von allen Möglichkeiten der Liquiditätssicherung Gebrauch zu machen: Sprechen Sie Ihre Hausbank, Versicherer, Krankenkassen, Vermieter und anderen Partner an, um Zahlungsaufschübe oder Stundungen zu vereinbaren - alle diese Institutionen haben öffentlich zugesagt, sich kulant zu verhalten und zu helfen."

Fehler beim Ausfüllen des Antragsformulars führten dazu, dass sich die Bearbeitungszeit unnötig verlängere. Vollständig und korrekt ausgefüllte Anträge sind Voraussetzung dafür, dass sie zeitnah bearbeitet und bewilligt werden können.



Rat erteilt die ILB-Hotline unter der Rufnummer 0331 23182299.

Das ILB-Antragsformular für die Soforthilfe ist mittlerweile an die Bundesrichtlinie angepasst worden. Unternehmen und Freiberufler  finden die Anträge auf der Corona-Soforthilfe-Seite der ILB (www.ilb.de). Sie können ab sofort ausschließlich per e-Mail eingereicht werden (nicht mehr per Brief, nicht mehr per Fax). Ziel dieser Änderung ist es, die Bearbeitung weiter zu beschleunigen.

Die bereits vorliegenden Anträge, die seit dem 25. März 2020 bei der ILB gestellt worden sind, werden von der ILB weiterhin abgearbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Anträge doppelt zu stellen.

Ansprechpartner

Hier geht es zum Corona-Beraterteam der Handwerkskammer Cottbus.

 Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

Anträge können nur bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Auf der Internetseite der ILB sind auch Antragsunterlagen, hilfreiche Tipps für das Ausfüllen der Anträge sowie die detaillierten Förderbedingungen zu finden.



 Hier gibt es alle Informationen

www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/