Flagge Tschechien
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Informationen zur Grenzschließung in Tschechien

Die Tschechische Republik hat am 12. März 2020  für (zunächst) dreißig Tage den Notstand ausgerufen. Seit dem 13. März 2020 um 23.59 Uhr ist die Ein- und Ausreise bis auf wenige Ausnahme (siehe unten) stark begrenzt und zu weiten Teilen untersagt. Es finden vorübergehend Grenzkontrollen statt.

Die Ein- und Ausreise nach/von Tschechien ist für Ausländer derzeit untersagt. Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung, die den ständigen oder vorübergehenden Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Tschechien vorsieht, dürfen auch weiterhin einreisen. Tschechische Staatsbürger dürfen seit der erlassenen Regelung grundsätzlich nicht mehr nach Deutschland ausreisen.

Sowohl für tschechische als auch für deutsche Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Dienstleistungen und Aufträge im anderen Land in den kommenden Tagen nicht durchführen können. Denn die Mitarbeiterentsendung ist von dieser Regelung betroffen.

Außnahme für Arbeitspendler

Es gibt eine Ausnahme für Arbeitspendler, also tschechische Staatsbürger, die im nahen Grenzgebiet, bis zu 100 km von der tschechischen Staatsgrenze (Luftlinie!) entfernt, in Deutschland arbeiten. Gleiches gilt auch für deutsche oder österreichische Staatsbürger, deren Arbeitsort in Tschechien nicht weiter als 100 km von der Staatsgrenze entfernt liegt. Damit diese Ausnahme gilt, müssen die Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber bestätigte Bescheinigung (in tschechischer oder englischer Sprache) und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bei sich tragen. Wichtig dabei ist, dass die Pendler, quasi täglich die Grenze überschreiten müssen.

Ausnahme für internationen Güterverkehr

Weitere Ausnahmen gibt es für den internationalen Güterverkehr. Bitte beachten Sie, das neben entsprechenden Frachtpapieren für die Ein- und Ausreise eine Bestätigung für Mitarbeiter im internationalen Verkehr notwendig ist. Diese Bescheinigung benötigen sowohl die Fahrer als auch die Beifahrer im internationalen Güterverkehr. Gerne erläutern wir Ihnen telefonisch die näheren Informationen zum Thema „Güterverkehr“.

 Hinweis: Die hier aufgeführten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch können wir aufgrund der aktuellen Lage eine Vollständigkeit und permanente Aktualität nicht immer gewährleisten.



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