Investitionsbooster

Was Handwerksbetriebe jetzt zur Kombination mit PV-Anlagen und Batteriespeichern wissen solltenInvestieren und Steuern sparen: So hilft der Investitionsbooster bei Energieeffizienzmaßnahmen

Seit Sommer ist er da – der sogenannte Investitionsbooster der Bundesregierung. Mit dem neuen Gesetz können Handwerksbetriebe bei Investitionen kräftig Steuern sparen. Besonders spannend wird es, wenn die Maßnahmen auch der Energieeffizienz dienen – etwa bei der Anschaffung von PV-Anlagen oder Batteriespeichern.



Das bringt der Investitionsbooster konkret:

  • Degressive Abschreibung: Bis zu 30 % jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter – z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Speicher
  • Staffelabschreibung über sechs Jahre – 75 % im ersten Jahr
  • Dienstwagenregelung: E-Autos bis 100.000 € Listenpreis profitieren von der 0,25 %-Regelung


Auch Batteriespeicher im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen sind steuerlich begünstigt. Wichtig ist die technische Einbindung:

AC-gekoppelt:
mit eigenem Wechselrichter → gilt als selbstständiges Wirtschaftsgut, separat abschreibbar

DC-gekoppelt:
ohne eigenen Wechselrichter → gilt als Teil der PV-Anlage,
wird gemeinsam abgeschrieben



Und wie sieht es mit Förderprogrammen wie der BAFA aus? Auch hier gibt es gute Nachrichten: Die steuerlichen Vergünstigungen können grundsätzlich zusätzlich genutzt werden – je nachdem, wie der Zuschuss verbucht wird:

Als Einnahme:
Zuschuss wird versteuert,
Abschreibungsbasis bleibt voll erhalten

Als Kostenminderung:
Zuschuss senkt die Anschaffungskosten,
Abschreibungsbasis wird kleiner

Wichtig: Die steuerliche Wirkung hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Gewinnhöhe oder der betrieblichen Nutzung.







Ansprechpartner:

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de



Tipp:

Lassen Sie sich beraten! Wir helfen Ihnen bei der Planung ihrer Investitionsmaßnahmen und der Suche nach Fördermöglichkeiten.