Klimaanlage

Kälte- und Klimaanlagen können gefördert werden

Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für Investitionen in nachhaltige Kälte- und Klimatechnik auf Basis einer novellierten Förderrichtlinie beantragt werden. Der Schwerpunkt der novellierten Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die am 1. Dezember in Kraft trat, ist nach wie vor die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.



Das Förderangebot wurde jedoch deutlich erweitert und formal gestrafft:

  • Anlagen im kleinen Leistungsbereich können nun ebenso gefördert werden wie größere Anlagen mit einer (Kälte-) Leistung über der oberen Leistungsgrenze.
  • Die Förderung für Kompressionskälteanlagen hängt nur noch von der Art des Kälteerzeugers (direkte oder indirekte Verdampfung) sowie dessen Kälteleistung ab.
  • Kälteanlagen mit Kühlmöbeln werden nun technologieoffen und einheitlich in der Kategorie „LEH-Kälteanlagen mit Kühlmöbeln“ gefördert, wobei erstmalig auch steckerfertige Kühlmöbel bis zu 10 lfm pro Standort förderfähig sind.
  • Adiabate Rückkühler sowie Wärmepumpen zur Abwärmenutzung werden als förderfähige Kälteerzeuger aufgenommen.
  • Weitere Effizienzkomponenten z.B. für den Wärmepumpenbetrieb (Außenverdampfer) oder zur Abwärmenutzung der Kälteanlage (Integration der Wärmerückgewinnung) werden neben der freien Kühlung durch prozentuale Aufschläge auf die Förderung des jeweiligen Kälteerzeugers gefördert.
  • Bei Fahrzeugklimaanlagen wurde die Beschränkung auf das Kältemittel CO2 aufgehoben. Auch Anlagen mit anderen halogenfreien Kältemitteln sind jetzt förderfähig.

Wie bisher werden Komponenten stationärer Kälte- und Klimaanlagen wie Luftkühler, Rückkühler und thermische Speicher sowie die Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen bzw. Sorptionskältemaschinen und die Einbindung thermischer Regenerativenergiesysteme gefördert.

Die Förderung kann ab sofort über das vom BAFA bereitgestellte  elektronische Portal beantragt werden. Dort sind kältetechnische Parameter anzugeben, die für die Berechnung des Zuschusses maßgeblich sind. Die Fördervoraussetzungen und Auslegungsbedingungen, die für die Ermittlung dieser Parameter zugrunde zu legen sind, können  im überarbeiteten Merkblatt Fachtechnik nachgelesen werden. Die Höhe der möglichen Förderung kann über  einen Förderrechner für unterschiedliche Kälteerzeuger sowie deren Komponenten ermittelt werden. 

 Weitere Informationen zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gibt es auf der  BAFA-Webseite.



 Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de