
Kalender 3: Arbeitsschutz für Tätigkeiten im Freien
Auch wenn es noch eine Weile hin ist: Hohe Temperaturen und UV-Strahlung stellen in den Sommermonaten für Beschäftigte in der Bauwirtschaft eine Gefährdung dar. Darauf sollte man sich rechtzeitig vorbereiten.
UV-Schutzkleidung/-brillen, Kopfbedeckung und das Tragen von Kühlkleidungen zählen zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Dennoch erspart das Tragen eines Helmes nicht die UV-Schutzcreme, diese ist in Ergänzung zum Helm auf den unteren Gesichtsbereich aufzutragen. Grundsätzlich gilt diese Regelung für die Monate April bis September.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Gefahren und Schutzmaßnahmen für Arbeiten im Freien bei Hitze in einer Betriebsanweisung dokumentieren.