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Online-Veranstaltung am 27. Juni, 9:30 bis 12:30 UhrKassenführung: Auslaufen der Übergangsregelung zur elektronischen Meldeverpflichtung

Für sogenannte bargeldintensive Betriebe im Handwerk ist die ordnungsmäßige Kassenführung von großer Bedeutung. Die Einhaltung der Vielzahl von Anforderungen stellt dabei eine stetig wachsende Herausforderung für die Betriebe dar.

Im Rahmen des Kassengesetzes wurde mit § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) auch die Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung i. V. m. § 1 Satz 1 Kassensicherungsverordnung (im Weiteren Kassen) zum 1. Januar 2020 eingeführt.

Nach acht Jahren Entwicklungszeit steht das Meldeverfahren für Kassen seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Die von der Finanzverwaltung vorgesehene Übergangsregelung zur Mitteilungspflicht läuft am 31. Juli 2025 aus. Der Gesetzestext des § 146a Abs. 4 AO lässt auf den ersten Blick nicht erahnen, wie anspruchsvoll die Erfüllung der Mitteilungsverpflichtung für die Praxis ist. Die von der Finanzverwaltung veröffentlichte Ausfüllanleitung sowie die  „FAQ-Kassen“ beantworten nur einen Teil der Fragen, die sich in der Praxis stellen.

Vor diesem Hintergrund bietet der ZDH für die Handwerksbetriebe eine Online-Veranstaltung zur umfassenden Information sowie als Unterstützung bei der Erfüllung der neuen Verpflichtung an. Diese findet am Freitag, 27. Juni 2025 in der Zeit von 9:30 – 12:30 Uhr statt.

Es ist dem ZDH gelungen, mit Lisa Wittmeier (Steuerberaterin, Diplom-Finanzwirtin (FH), Dozentin) und Gerd Achilles (Diplom-Finanzwirt (FH), Dozent und Autor) zwei ausgewiesene Experten als Referenten zu gewinnen.

Die Teilnehmer erhalten wertvolle Informationen zu den folgenden Themenkomplexen:

  • Melde- und nichtmeldepflichtige Aufzeichnungssysteme
  • Wer meldet wann?
  • Art und Umfang der Meldung
  • Inhalte der Übermittlung
  • Weiterführende Hinweise

Alle Teilnehmer erhalten eine detaillierte Ausfüllhilfe und ergänzende Informationen, um die für das Meldeverfahren benötigten Daten auf einfache Art und Weise zusammenstellen zu können.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich ausschließlich elektronisch bis zum 16. Juni 2025 verbindlich an und nutzen hierzu den nachfolgenden Link. Bitte klicken Sie  hier.



Ausfüllanleitung