Sommerfest Rechtsberatung
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Knigge-Regeln fürs Firmenfest

Mit der warmen Jahreszeit ist auch die Zeit der Firmen-Sommerfeste angebrochen. Doch wer mit Chef und Kollegen feiert, sollte einige Fettnäpfchen und Fallstricke tunlichst vermeiden.

Fehler 1: Zu viel Alkohol

Kaum etwas ist peinlicher, als sich hinter der nächsten Rosenhecke zu übergeben – oder seinem Chef oder den Kollegen lallend die Meinung zu geigen. Viele dieser Geschichten machen noch Jahre später im Team die Runde – und das kann nun wirklich niemand gebrauchen.

Unter Alkoholeinfluss gegenüber Chef oder Kollegen ausfallend zu werden, kann zudem arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. „Es gelten die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten“, sagt Christopher Liebscher, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei Meyer-Köring. „Wer Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt oder belästigt, riskiert eine verhaltensbedingte Abmahnung, in schweren Fällen sogar die fristlose Kündigung.“ Streitereien, insbesondere unter Alkoholeinfluss, sollte man tunlichst vermeiden.

Fehler 2: Unpassende Kleidung

Auch wenn es Sommerfest heißt: In Flip-Flops und Strandkleidung sollte man besser nicht auftauchen. Es handelt sich schließlich immer noch um eine betriebliche Veranstaltung. Daher sollte man auch bei hohen Temperaturen nicht zu leger gekleidet erscheinen. Sommerkleidung in hellen Farben ist natürlich erlaubt, die Stoffe sollten aber auf keinen Fall durchsichtig sein. Das wäre eine Punktlandung im Fettnäpfchen und eine Tuschelgarantie für Monate.

Recht einfach ist es, wenn das Fest von einer professionellen Agentur organisiert wird. Dann steht nämlich der Dresscode meistens auf der Einladung. Gibt es keine Vorgabe, bietet es sich an, bei den Organisatoren einfach nachzufragen, in welche Richtung die Erwartungshaltung geht. Zur Not – vor allem wenn man neu im Unternehmen ist – kann man auch im Kollegenkreis herumfragen, wie man sich gewöhnlich bei Haus-Events wie dem Sommerfest anzieht.

Fehler 3: Den Chef unpassend behandeln

Es ist gar nicht so leicht, ein Gesprächsthema mit dem Chef zu finden, wenn es mal nicht um die Arbeit geht. Versuchen sollte man es aber trotzdem, denn das stärkt das gemeinsame Verhältnis. Grundsätzlich gilt: Gespräche über das Wetter, den anstehenden Sommerurlaub oder auch über Fußball funktionieren immer. Oder man fragt, wie es den Kindern geht. Diese Themen bieten immer guten Stoff für Small Talk – und sie sind allemal besser, als den Vorgesetzten völlig zu ignorieren. Denn dadurch steigert man sich sicher nicht in seiner Gunst.

Allzu locker sollte man mit dem Chef aber auch nicht umgehen – denn die Hierarchien aus dem Betrieb gelten auch beim Firmenfest. Wer sich während der Arbeitszeit siezt, sollte beim Feiern nicht plötzlich zum „Du“ übergehen – es sei denn, der Ranghöhere bietet es ausdrücklich an. Wenn der Chef dann am nächsten Arbeitstag wieder zum „Sie“ übergeht, kann man allerdings davon ausgehen, dass das „Du“ leider nur versehentlich und aufgrund der lockeren Atmosphäre angeboten wurde.

Fehler 4: Spaßbremse sein

Wer keine Lust auf Sommerfest hat und eigentlich nach Feierabend seine Ruhe von Chef und Kollegen haben möchte, sollte dieses eine Mal trotzdem über seinen Schatten springen – und nicht einfach alleine rumstehen. Denn wer mitfeiert und sich an entsprechenden Aktionen beteiligt, zeigt den Kollegen, dass er dazugehören möchte.

Wer tunlichst nicht feiern möchte, sollte sich eine gute Ausrede einfallen lassen und besser gar nicht erst zur Feier gehen. Denn grundsätzlich gilt, dass zwar alle Mitarbeiter ein Teilnahmerecht haben, das Fernbleiben vom Firmenfest aber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen darf, sagt Fachanwalt Liebscher. „Die Teilnahme an Betriebsfeiern ist gesetzlich nicht geregelt. Auch in Arbeitsverträgen finden sich dazu in aller Regel keine Bestimmungen.“ Fällt die Feier allerdings in die reguläre Arbeitszeit, muss derjenige, der nicht mitfeiern möchte, seine normalen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllen: Er muss arbeiten, sagt Liebscher. „Nur wenn das aufgrund der abwesenden Kollegen nicht möglich ist und dem Arbeitnehmer auch keine andere zumutbare Arbeit zugewiesen werden kann, darf er nach Hause gehen.“

Fehler 5: Mit Kollegen rumknutschen

Ein harmloser Flirt unter Kollegen ist meistens unproblematisch, zumal ein Gespräch in lockerer Atmosphäre schon mal in eine Ebene abrutschen kann, die man als Flirt einstufen könnte. Doch es gibt Grenzen: Man sollte aufpassen, dass ein Flirt nicht dafür sorgt, dass man mit dem Kollegen nach dem Fest ein angespanntes Verhältnis hat, das die Zusammenarbeit erschwert. Oder gar sich der Kollege mehr erhofft, was zu unangenehmen Situationen im späteren Arbeitsalltag führen kann.

Und man sollte natürlich nichts tun, was man später bereut und was einen über Wochen zum Tuschelthema Nummer eins im Kollegenkreis macht: Hemmungsloses Knutschen mit der Kollegin aus der Buchhaltung ist tabu – und vom Chef sollte man unbedingt die Finger lassen. Denn mit Hilfe von Flirtaktionen die Karriereleiter weiter aufsteigen zu wollen, ist unmoralisch und unter Kollegen ein absolutes „No-Go“.