
Corona-Regeln werden verschärftLandesregierung beschließt Ausgangssperre und Schulschließungen
Die Brandenburger Landesregierung hat am Samstag schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen. Bereits ab Montag tritt eine nächtliche Ausgangssperre in den Landkreisen in Kraft, die drei Tage in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg mitteilt.
Die Ausgangsbeschränkung gilt für die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Diese Regelung greift auch bereits ab Montag, wenn bis dahin drei Tage - also sozusagen rückwirkend - die 100er-Inzidenz überschritten wurde.
Für Landkreise, in denen Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage lang höher als 200 liegt, sollen zudem Schulen und Kitas geschlossen werden. Ausschlaggebend für mögliche Schließungen von Kitas und Schulen ist es, dass eine Inzidenz ab 19. April drei Tage lang über 200 liegt.
Abschlussklassen und Fördersschüler dürfen in Präsenz weiter unterrichtet werden. Auch bestimmte Prüfungen, beispielsweise von Auszubildenden, können weiter abgehalten werden.
Notbetrieb an Kitas und Grundschulen-Hort
Für Kitas und an Grundschulen wird ein Notbetrieb eingerichtet. Die Hort-Notbetreuung wird zudem ausgeweitet auf Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6; zuvor waren es nur die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Notbetreuung können neben Alleinerziehenden und sozial zu Unterstützenden nun auch Familien in Anspruch nehmen, bei dem nur ein Elternteil in systemrelevanten Berufen arbeitet.
Die Regelungen für Kontaktbeschränkungen, Einzelhandel und Sport bleiben bei einer 100er-Inzidenz unverändert. Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen jedoch nach der Neuregelung für den Publikumsverkehr geschlossen werden. Das betrifft Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken, sowie Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten.
Sobald in einem Landkreis die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 liegt, sind Versammlungen zudem nur noch mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig. Bis zu diesem Wert sind Versammlungen unter freiem Himmel weiterhin ausschließlich ortsfest, mit Hygieneauflagen und mit höchstens 500 Teilnehmenden zulässig. Ab einer Inzidenz von 200 bleiben Demonstrationen grundsätzlich untersagt.
Bei einer "kritischen Auslastung der intensivmedizinischen Krankenhauskapazitäten" könnten auf Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 noch weitere Maßnahmen zukommen, die über das Infektionsschutzgesetz des Bundes geregelt werden.
Hintergrund
Wie in Berlin sollen zugleich auch in Brandenburg Personen ab dem 15. Tag nach einer vollständigen Corona-Impfung von der Vorlage eines negativen Schnelltests befreit werden. Dies gilt für die Fälle, in denen etwa für den Besuch in Geschäften oder bei Friseuren eine Testpflicht besteht.
Bis auf die Landeshauptstadt Potsdam, die Stadt Brandenburg/Havel und den Landkreis Barnim lagen am Samstag, dem 17. April, alle Regionen in Brandenburg über dem Inzidenzwert von 100. Der Landkreis Spree-Neiße liegt schon länger über dem Wert von 200. Bis Freitag hatten auch die Landkreise Elbe-Elster und Oder-Spree mehrere Tage die 200er-Inzidenz überschritten.
Hier finden Sie die Eindämmungsverordnung inklusive der Änderungen.