Strukturwandel Tagebau Braunkohle
Andrey N Bannov/shutterstock

Fördergelder stehen bereitLandesrichtlinie zum Strukturstärkungsgesetz tritt in Kraft

Die Förderung von lokalen Projekten in der Lausitz im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg kann starten. Dazu tritt jetzt die Förderrichtlinie „Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier“ des Landes in Kraft. Der Bund stellt dem Land Brandenburg dafür bis 2038 insgesamt 3,6 Milliarden Euro zur Verfügung, wie die brandenburgische Staatskanzlei mitteilt. Damit können wichtige kommunale Vorhaben unterstützt werden, die die Strukturentwicklung in der Lausitz voranbringen. 

Fördergebiet ist das Lausitzer Revier mit den Landkreisen Dahme-Spreewald, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und der kreisfreien Stadt Cottbus. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 90 Prozent.

Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Projekte, Ideen und Skizzen können ab sofort bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) eingereicht werden (www.wirtschaftsregion-lausitz.de). Ideen und konkrete Projekte werden in Werkstätten qualifiziert und gegebenenfalls weiterentwickelt, um die Förderwürdigkeit zu erreichen. Die Interministerielle Arbeitsgruppe Lausitz der Landesregierung (IMAG Lausitz) bestätigt die Fördervorschläge und die Priorisierung der Projekte.



Die Förderung wird für Investitionen zur Gestaltung des Strukturwandels insbesondere in folgenden Bereichen gewährt:

 

1. wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, insbesondere Erwerb und Herrichtung von Flächen für Unternehmen, die energetische Sanierung von infolge des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zur Verfügung stehenden Gebäuden zur Nachnutzung,

2. Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,

3. öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen, insbesondere Ausbau von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche, Investitionen in die Gesundheits- und Kultureinrichtungen sowie altersgerechter Umbau und Barriereabbau,

4. Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

5. Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

6. touristische Infrastruktur,

7. Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie ergänzende betriebliche Aus- und Weiterbildung,

8. Klima- und Umweltschutz einschließlich Investitionen zur energetischen Sanierung von Infrastrukturen, zur Bodensanierung und zum Lärmschutz,

9. Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere Maßnahmen zur Renaturierung und Umgestaltung ehemaliger Tagebauflächen sowie zu deren Aufforstung; die Verpflichtungen des Unternehmers nach Bergrecht bleiben unberührt.

 Weitere Informationen insbesondere zum Verfahren finden Sie hier.



 Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

Die förderfähigen Bereiche lassen sich insgesamt in elf Kategorien einteilen:

  • Vernetzung
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Beratung
  • Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  • Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  • Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  • Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  • Außenwirtschaft
  • Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  • Stärkung unternehmerischen Handelns
  • Innovative Ansätze

Alle Informationen dazu  finden Sie hier.