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Mindestlohn für alle Gerüstbauer

Im Gerüstbauerhandwerk gilt ab dem 1. August 2013 ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn in Höhe von 10,00 EUR.    

Der Mindestlohn gilt in allen Betrieben, die mit eigenem oder fremdem Material gewerblich Gerüste erstellen. Erfasst werden auch Betriebe, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik (insbesondere Lagerung, Wartung und Reparatur, Ladung oder Transport von Gerüstmaterial) übernehmen.

Erfasst vom Mindestlohn werden alle gewerblichen Arbeitnehmer. Ausgeschlossen sind Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienverordnung ein Praktikum absolvieren, Arbeitnehmer, die ausschließlich auf dem Lagerplatz im Betrieb oder stationär im Betrieb tätig sind, wie auch das Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird, und außerdem Angestellte. 

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

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