
Mindestlohn im Handwerk: Sprechstunde für Betriebe
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das Gesetz wirft jedoch eine Vielzahl von Fragen auf: Gibt es Ausnahmen? Wie werden Zulagen angerechnet? Für welche Betriebe gilt die Aufzeichnungspflicht? Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) bietet für alle ihre interessierten Mitglieder eine persönliche Sprechstunde mit der Volljuristin Anne-Kathrin Selka.
Termin:
Donnerstag, 26. März, 9 bis 16 Uhr
Außenstelle Königs Wusterhausen
Cottbuser Straße 53a, 15711 Königs Wusterhausen
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für sich in der Außenstelle über Karen Lehmann, Telefon 03375 252560 oder per Email an lehmann@hwk-cottbus.de
Kompakte Informationen zum Mindestlohn finden Sie außerdem unter folgendem Link: www.hwk-cottbus.de/mindestlohn