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Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Mitbeteiligung gewünscht: Verpackungsgesetz

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister stellt Änderungen des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zur Konsultation. Dabei handelt es sich um die Aufnahme von 14 neuen Produkten sowie 51 Produktänderungen, die Sie unter folgendem Link einsehen können: https://www.verpackungsregister.org/stiftungbehoerde/ konsultationsverfahren/konsultationsverfahren-zum-katalog/

Hintergrund ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG), seit seit Anfang des Jahres in Kraft ist.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns bis zum 2. August 2019 eine Rückmeldung zu den geplanten Änderungen geben. Um möglichst konkrete Hinweise zu dem Konsultationsentwurf geben zu können, bitten wir um Rückmeldung insbesondere zu folgenden Fragen:

  • Wie beurteilen Sie die Einordnung der 14 neu aufgenommenen Produkte sowie die 51 Produktänderungen?
  • Sind die Bedingungen der Systembeteiligungspflicht der Verpackungen dieser Produkte gerechtfertigt?
  • Fallen Verpackungen dieser Produkte aus Ihrer Sicht tatsächlich typischerweise beim privaten Endkunden als Abfall an?
  • Gibt es darüber hinaus Verpackungen von Produkten, die aus Ihrer Sicht fälsch-licherweise als systembeteiligungspflichtig eingestuft werden?
  • Gibt es zusätzliche Änderungen, die Sie zum besseren Verständnis für Nutzer des Katalogs durchführen würden?

Im Anschluss werden wir Ihre Einschätzungen gesammelt an die Zentrale Stelle Verpackungsregister weitergeben. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht die Zentrale Stelle Verpackungsregister voraussichtlich im September 2019 die Ergänzungen und Änderungen des Katalogs zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen in der Datenbank.



Zum Verpackungsgesetz

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst.

Für wen gelten die Regelungen?

VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

Was galt schon vor dem Verpackungsgesetz ?

Basierend auf VerpackV war bereits die Beteiligung an einem oder mehreren Rückhol-Systemen Pflicht, soweit es um Verkaufsverpackungen geht, welche typischerweise beim privaten Endverbraucher (Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen) anfallen und über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne bzw. Glascontainer bzw. Altpapiertonnen und -container erfasst und verwertet werden können.

Was hat sich mit dem Verpackungsgesetz geändert?

Es wurde eine Zentrale Stelle geschaffen, um die Transparenz in der Lizenzierung zu stärken und die Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der Unterlizenzierung zu unterstützen. Ziel ist eine Verpackungsentsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage.

Neben einer deutlichen Erhöhung der Quoten für das werkstoffliche Recycling wurden auch einige Pflichten und Definitionen mit dem VerpackG verschärft.

 Rückmeldungen

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de