NIS2-UmsetzungsgesetzNeue Anforderungen an die IT-Sicherheit für Handwerksbetriebe ab 2026

Am 13. November hat der Bundestag das NIS2-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Die Regelungen treten Anfang 2026 in Kraft und sollen Unternehmen in zentralen und sicherheitsrelevanten Bereichen besser gegen Cyberbedrohungen schützen. Für die Überwachung und Umsetzung der Vorgaben ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verantwortlich.



Für Handwerksbetriebe bedeutet dies eine deutliche Ausweitung der adressierten Unternehmen. Größere Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können künftig unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Maßgeblich sind die Kriterien: mindestens 50 Mitarbeitende oder ein Jahresumsatz bzw. eine Bilanzsumme von über 10 Millionen Euro. Das BSI stellt hierfür eine Prüfung zur Feststellung der NIS2-Betroffenheit bereit.



Auch kleinere Unternehmen können mittelbar betroffen sein, wenn sie Leistungen für Betriebe erbringen, die unter die NIS2-Vorgaben fallen. In solchen Fällen ist damit zu rechnen, dass Geschäftspartner eigene Sicherheitsanforderungen formulieren – beispielsweise hinsichtlich Passwortmanagement, Datensicherung oder der Aktualisierung betrieblicher IT-Systeme.



Zentrale Pflichten unter NIS2 umfassen:



  • Registrierung beim BSI innerhalb von drei Monaten
  • Aufbau eines strukturierten Risikomanagementsystems für die IT-Sicherheit
  • Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle: erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, Zwischenbericht nach 72 Stunden und eine abschließende Bewertung spätestens nach 30 Tagen


Das BSI stellt hierzu verschiedene Informationsangebote und Hilfsmaterialien unter dem Schlagwort #NIS2know bereit.

Die Handwerkskammer Cottbus unterstützt betroffene Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung der neuen Anforderungen. Mitgliedsbetriebe erhalten eine kostenfreie Begleitung und Beratung zu geeigneten Sicherheitsmaßnahmen.

Da bei Verstößen hohe Bußgelder möglich sind, empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob eine direkte oder indirekte Betroffenheit nach NIS2 vorliegt.

Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de