Beantragung rückwirkend zum 1. Januar 2026 möglichNeue E-Auto-Förderung für Privatpersonen in 2026
Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro abhängig von Einkommen, Familie und Fahrzeugtyp
Das neue staatliche Förderprogramm für Elektroautos nimmt konkrete Formen an. Privatpersonen, die ab dem 1. Januar 2026 ein förderfähiges Elektrofahrzeug neu zulassen, können Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro erhalten. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach Fahrzeugart, Einkommen und Familiengröße. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt.
Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen. Insgesamt stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung, womit nach Schätzungen rund 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 unterstützt werden können. Maßgeblich für die Förderung ist das Datum der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2026. Die Antragstellung ist rückwirkend möglich, das entsprechende Online-Portal soll voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet werden.
Bundesregierung setzt auf sozialen Ausgleich und Industrieimpulse
Bundesumweltminister Carsten Schneider betont, dass das Programm mehrere Ziele verfolgt: Klimaschutz, soziale Entlastung und die Stärkung der europäischen Automobilindustrie. Nachdem bereits steuerliche Anreize für elektrische Firmenwagen geschaffen wurden, richtet sich die neue Förderung gezielt an private Haushalte.
Nach Angaben des Ministeriums stammen rund 80 Prozent der zuletzt in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion. Auch die meistverkauften E-Modelle zeigten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hersteller. Für das laufende Jahr werden zudem weitere, preisgünstigere Elektrofahrzeuge aus heimischer Produktion erwartet.
Welche Fahrzeuge gefördert werden
Anspruch auf die Förderung haben private Haushalte beim Kauf oder Leasing eines neuen Fahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb. Ebenfalls förderfähig sind bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer (Range Extender).
Die Förderung ist unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs. Für reine Elektroautos beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender werden mit 1.500 Euro unterstützt, sofern sie bestimmte Umweltkriterien erfüllen. Voraussetzung ist entweder ein CO₂-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer oder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern.
Ab dem 1. Juli 2027 soll geprüft werden, ob die Förderung für neu zugelassene Plug-in-Hybride stärker an den tatsächlichen CO₂-Emissionen im Fahrbetrieb gekoppelt wird. Ziel ist es, den Klimanutzen zu erhöhen und den elektrischen Fahranteil weiter zu fördern.
Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate im Besitz beziehungsweise im Leasing gehalten werden.
Einkommensgrenzen und soziale Staffelung
Die Förderung ist einkommensabhängig ausgestaltet. Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 80.000 Euro. Als Nachweis dienen Steuerbescheide der Vorjahre. Diese Grenze entspricht in etwa einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von rund 4.800 Euro für Alleinstehende und 5.400 Euro für Ehepaare.
Für Familien erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro pro Kind, maximal auf 90.000 Euro jährlich.
Zusätzlich zur Basisförderung erhalten Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro einen Zuschlag von 1.000 Euro. Bei einem Einkommen von höchstens 45.000 Euro kommt ein weiterer Zuschlag von 1.000 Euro hinzu. Pro Kind erhöht sich die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt jedoch um maximal 1.000 Euro.
Insgesamt ist – abhängig von Einkommen, Familiengröße und Fahrzeugtyp – eine Förderung zwischen 1.500 und 6.000 Euro möglich. Die soziale Staffelung gilt gleichermaßen für Kauf und Leasing.
Antragstellung überwiegend digital
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden und muss spätestens innerhalb eines Jahres erfolgen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird das Verfahren weitgehend digital umgesetzt. Sämtliche erforderlichen Unterlagen, etwa Einkommensteuerbescheide, können online eingereicht werden.