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Neue Energieeffizienz-Regeln ab Jahresbeginn 2015

Die Ökodesign-Richtlinie dient der Umsetzung der im Jahr 2007 auf den Weg gebrachten EU-Klima- und Energieziele. So sollen bis 2020 ein Fünftel und bis 2030 mindestens 27 Prozent mehr Energieeffizienz erreicht werden. Damit sollen nicht nur Verbraucher entlastet, sondern die EU-Staaten auch unabhängiger von Energieimporten werden, die derzeit noch 53 Prozent ihres Energiebedarfs abdecken.

Seit 1. Januar 2015 gelten neue Vorgaben in der Ökodesign-Richtlinie, die zu folgenden Änderungen führen:

  • Einzelhändler müssen den Energieverbrauch für im Internet verkaufte Produkte differen-zierter mit Kennzeichnungsklassen (z. B. "A+", "A++", "B" oder "C") ausweisen.
  • Neue Gasherde und Dunstabzugshauben benötigen ein Energieetikett. Bisher galt diese Angabe nur für Elektroherde.
  • Neue Kaffeemaschinen müssen das Gerät nach einer bestimmten Zeit in einen Bereit- schaftsmodus mit niedrigem Verbrauch versetzen (automatischer Stand-by- Modus).
  • Neue Netzwerkgeräte wie Modems, Receiver/Decoder, vernetzte Fernsehgeräte, Drucker etc. müssen eine Funktion haben, die sie in einen Bereitschaftsmodus mit niedrigem Ener-gieverbrauch versetzt, wenn sie nicht in Gebrauch sind. Ihr Stromverbrauch darf je nach Netzwerkverfügbarkeit nicht mehr als 12 bzw. 6 Watt und ab 2017 nicht mehr als 8 bzw. 3 Watt betragen.

Ein Überblick über die Ökodesign-Vorgaben und ausführliche Informationen zu den seit 1. Januar neu geltenden Regeln können hier .

(Quelle: EU Aktuell, 22. Dezember 2014)

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