Symbolbild Corona Gesetzentwurf Verdienstausfall
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Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf zuNeue Regelungen bei Einreise aus Risikogebieten

Das Kabinett hat einer Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzgesetzes zugestimmt. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen der Reiseregelungen sowie eine Verlängerung der Entschädigungsregelungen für einen Verdienstausfall.

Mit dem Beschluss des Dritten Gesetzentwurfs zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite will die Bundesregierung unter anderem die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens verbessern. So soll die digitale Einreiseanmeldung umgesetzt werden, um den zuständigen Behörden die Überprüfung von Quarantäneanordnungen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet zu erleichtern.

Zudem soll, wer eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet unternommen hat und anschließend in Quarantäne muss, keine Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall erhalten.



Weitere Unterstützung für Eltern

Erwerbstätige Eltern, die aufgrund Corona-bedingter Kita- und Schulschließungen ihr Kind zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben seit März 2020 Anspruch auf eine Entschädigung. Der Anspruch besteht vorerst bis zum 31. März 2021 fort und gilt auch für Eltern, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuten. 

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf unter anderem Impfungen für Nichtversicherte sowie die Ausweitung der Laborkapazitäten für Tests vor.



 Zum Verfahren

Das Bevölkerungsschutzgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Dezember dieses Jahres in Kraft treten.