
Neue Schwellenwerte beim EU-Vergaberecht
Im Zweijahresrhythmus prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Die Änderungen der Schwellenwerte sind abhängig von Wechselkursentwicklungen, die auf Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) beruhen.
Öffentliche Auftraggeber müssen ab dem 1. Dezember 2018 folgende Schwellenwerte berücksichtigen:
- 5.548.000 Euro für Bauaufträge (zuvor 5.225.000 Euro)
- 5.548.000 Euro für Konzessionsvergaben (bisher 5.225.000 Euro)
- 221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (zuvor 209.000 Euro)
- 144.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (zuvor 135.000 Euro)
- 443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (zuvor 418.000 Euro)
Umsetzungsmaßnahmen des deutschen Gesetzgebers sind nicht erforderlich, die Vergabeverordnungen verweisen direkt auf die EU-Vorschriften.
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