Elektroniker
Profi-Foto-Kliche

Neuer Mindestlohn im Elektrotechnikerhandwerk

Der Tarifvertrag für die Elektrohandwerke wurde am 23.12.2013 im Bundeanzeiger veröffentlicht und legt neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne fest.

Der Mindestlohn beträgt danach in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin:

ab dem 01.01.2014           9,10 EUR,

ab dem 01.01.2015           9,35 EUR.

In den alten Bundesländern gilt 2014 ein Mindestlohn von 10,00 EUR und 2015 von 10,10 EUR.

Der Mindestlohn gilt fachlich für alle Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Persönlich sind alle  Beschäftigten erfasst, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausüben.

Nicht erfasst werden Auszubildende im Sinne des § 1 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie solche Beschäftigte,
a) bei denen Berufsfindung bzw. praktische Erfahrungen im Rahmen einer Ausbildung nachweislich im Vordergrund stehen,
b) die ohne einschlägige berufsfachliche Kenntnisse und ausgewiesen als Schüler gegen Entgelt Aushilfstätigkeiten übernehmen.

Antje Feldmann

Antje Feldmann

Abteilungsleiterin Recht

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-120

Telefax 0355 7835-285

feldmann--at--hwk-cottbus.de