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Neuer Vergabe-Mindestlohn in Brandenburg ab 1. Oktober

In Brandenburg gilt ab diesen Samstag, 1. Oktober, bei öffentlichen Aufträgen ein Mindestlohn von neun Euro. Der Landtag beschloss in seiner Sitzung am Mittwoch das von Wirtschaftsverbänden kritisierte Vorhaben.

Damit geht Brandenburg über den bundesweit geltenden Mindestlohn hinaus, der derzeit bei 8,50 Euro liegt und kommendes Jahr auf 8,84 Euro steigen soll. Unnötig, kompliziert und teuer sei es, wenn die Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen andere Anforderungen erfüllen müssten als bundesweit gelten, kritisierte die Opposition das Gesetz.

Aus der Handwerkerschaft hatten Unternehmen dafür plädiert, den Mindestlohn erst zum neuen Jahr einzuführen oder ganz sein zu lassen.

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

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