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Pflichtteil im Erbrecht: Was Handwerksbetriebe der HWK Cottbus wissen sollten

Das Pflichtteilsrecht im deutschen Erbrecht stellt eine bedeutende Herausforderung für Handwerksbetriebe dar, insbesondere wenn es um die Unternehmensnachfolge geht. Selbst wenn nahe Angehörige durch ein Testament enterbt werden, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil des Nachlasses. Dieser Anspruch kann erhebliche finanzielle Belastungen für den Betrieb mit sich bringen und im schlimmsten Fall dessen Fortbestand gefährden.



Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil sichert bestimmten nahen Angehörigen – insbesondere Kindern, Ehegatten und Eltern – einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erben gerichtet.



Herausforderungen für Handwerksbetriebe

Für Handwerksbetriebe kann die Auszahlung des Pflichtteils problematisch sein, da der Unternehmenswert oft einen Großteil des Nachlasses ausmacht. Die Erben könnten gezwungen sein, Betriebsvermögen zu liquidieren oder sogar den Betrieb zu verkaufen, um die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.



Strategien zur Absicherung des Betriebs

  • Pflichtteilsverzichtsverträge: Durch notariell beurkundete Verzichtsverträge können Pflichtteilsberechtigte gegen eine Abfindung auf ihren Anspruch verzichten. Dies schafft Klarheit und schützt den Betrieb vor finanziellen Belastungen.
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Anstelle der Gütertrennung kann die modifizierte Zugewinngemeinschaft gewählt werden, um die Pflichtteilsansprüche des Ehepartners zu minimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Stundungsregelungen: Das Erbrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Stundung von Pflichtteilsansprüchen, um den Erben Zeit zu geben, die finanziellen Mittel aufzubringen, ohne den Betrieb zu gefährden.
  • Empfehlung: Handwerksbetriebe sollten frühzeitig eine erbrechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um individuelle Lösungen zur Sicherung des Betriebs im Erbfall zu entwickeln. Die Einbeziehung von Fachleute, hier im speziellen ein Fachanwalt für Erbrecht, dient der langfristigen unternehmerischen Sicherheit.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.



Ansprechpartner

Stefan Zupp

Mitarbeiter Unternehmensnachfolge

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