Energie Haus
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Produktverbesserungen in den Energieeffizienzprogrammen der KFW

Entsprechend Veröffentlichung der KFW werden die Förderprogramme zur energieeffizienten Sanierung von Bestandsimmobilien sowie die Programme zur Förderung von Neubauten verbessert.

So wird im Programm der KFW "Energieeffizient Sanieren (151/152, 430)" ab dem 1. August der Förderkreditbetrag von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Gleichfalls werden dann auch Gebäude erfasst, welche einen Bauanatrag vor dem 01.02.2002 gestellt haben. Bisher war der Stichtag der 01.01.1995.

Für das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen (153)" wird das Förderangebot zum 1. April 2016 auf Grund der Änderungen zur EnEV 2014 angepasst. Es wird ein neues Förderstandard KfW-Effizienzhaus 40 Plus geben. Für das KfW-Effizienzhaus 55 wird es ein vereinfachtes Nachweisverfahren eingeführt. Dabei können die Sachverständigen standardisierte Maßnahmenpakete für die Gebäudehülle und Anlagentechnik auswählen.

Im Neubau werden ab dem 1. April 2016 somit folgende Förderstandards angeboten:

  • KfW Effizienzhaus 55 (alternativ mit vereinfachtem Nachweisverfahren)
  • KfW Effizienzhaus 40
  • KfW Effizienzhaus 40 Plus

Der Förderbetrag wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Angaben zur Höhe des Tilgungszuschusses stehen noch aus und werden vor Programmstart veröffentlicht.

Im Bereich der Zinsbindung wird eine 20-jährige Zinsbindung eingeführt

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Axel Bernhardt

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