Gebäudereiniger

Rahmentarifvertrag für Gebäudereiniger jetzt allgemeinverbindlich

Seit 1. November 2019 gilt im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer Rahmentarifvertrag. Nun wurden die Vereinbarungen rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Die wichtigsten Infos hat die Deutsche Handwerkszeitung kompakt zusammengefasst.

Nach zähem Ringen und sechs Verhandlungsrunden hatten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Oktober vergangenen Jahres auf einen neuen Rahmentarifvertrag geeinigt. Dieser ist zum 1. November 2019 in Kraft getreten. Nun erklärte die Tarifkommission im Bundesarbeitsministerium das ausgehandelte Ergebnis rückwirkend zum 1. Januar 2020 für allgemeinverbindlich.

Die Vereinbarungen gelten damit für alle Betriebe und Angestellten im gewerblichen Gebäudereiniger-Handwerk, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Bundesinnungsverband (BIV) oder bei der IG BAU. Der Rahmentarifvertrag wirkt sich auf die Höhe der Zuschläge und Sonderzahlungen sowie auf die Anzahl der Urlaubstage der rund 700.000 Beschäftigten aus, nicht jedoch auf die Grundlöhne. Diese sind im Lohntarifvertrag bzw. im ebenfalls allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag geregelt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Zuschläge

Nach dem neuen Rahmentarifvertrag erhalten Gebäudereiniger ab der neunten Arbeitsstunde einen Belastungszuschlag von 25 Prozent. Dieser wird auf den regulären Stundenlohn gerechnet. Der Nachtzuschlag erhöht sich um fünf auf jetzt 30 Prozent. Zudem bekommen die Beschäftigten ab sofort 80 statt bisher 75 Prozent Aufschlag, wenn sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten. Für die Arbeit am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, an Neujahr sowie am 1. Mai erhöht sich der Zuschlag auf 200 Prozent.

Im Jahr 2020 steht den Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk zudem ein Wahlrecht zu, was die Arbeit am 24. und 31. Dezember betrifft. Angestellte können entscheiden, ob sie entweder an Heiligabend oder Silvester einen Zuschlag in Höhe von 150 Prozent kassieren – oder alternativ an einem der beiden Tage bezahlt freinehmen möchten.

Der Zuschlag von 75 Cent pro Stunde für Industriereiniger bleibt bestehen, steht nach Angaben der IG BAU jetzt aber deutlich mehr Beschäftigten zu.

Urlaub

Ab 2021 haben alle Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk Anspruch auf 30 Urlaubstage, sofern sie an fünf Tagen pro Woche arbeiten. Erfolgt die Arbeit an mehr oder weniger Tagen, erhöht oder verringert sich der Jahresurlaub entsprechend.

Für Angestellte, die sich im 1. Beschäftigungsjahr befinden, gilt 2020 noch eine Übergangsregelung. Sie haben bis Jahresende einen Urlaubsanspruch von 29 Arbeitstagen.

Weihnachtsgeld

Lange verhandelten BIV und IG BAU auch über das Thema Weihnachtsgeld. Zu einer Einigung kamen sie jedoch nicht. Die Tarifpartner vertagten die Entscheidung auf Sommer 2020. Dann starten die Verhandlungen um die neuen Branchentariflöhne ab 2021.

Arbeitszeit

Auf einen gemeinsamen Nenner kamen sie jedoch, was die Anpassung der vertraglichen Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten betrifft. Hier gilt fortan: Leisten Teilzeitkräfte über fünf Monate hinweg (mit Ausnahme von Juli, August und September) kontinuierlich ein Überstundenpensum von mindestens 15 Prozent, können sie verlangen, dass ihr Arbeitsvertrag auf die tatsächlich geleistete, höhere Wochenstundenzahl angepasst wird.