
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit einer Investitionssumme ab 200.000 Euro.Richtlinie Speicher für Brandenburg mit verbesserten Konditionen
Das Land Brandenburg fördert die Installation von Energiespeichern mit EFRE-Mitteln im Rahmen der Richtlinie Wasserstoff-Speicher Brandenburg. Neben Wärme-, Druckluft- und Wasserstoffspeichern werden jetzt auch Stromspeicher in Kombination mit Anlagen zur Energieerzeugung gefördert. Das häufigste Beispiel ist ein Batteriespeicher mit zugehörigen Photovoltaik-Anlagen. Ziel ist es, die Integration erneuerbarer Energien in Brandenburg voranzutreiben und Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Energielösungen zu unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen mit einer Investitionssumme ab 200.000 Euro. Die Förderung richtet sich derzeit nur an Unternehmen und nicht an Privatpersonen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in Speicher-Technologien, für die Speicherung und Nutzung von Erneuerbarem Strom. In diesem Zusammenhang wird auch die neue Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel PV Anlagen, gefördert.
Dazu gehören:
- Elektrochemische Batteriespeicher, diese können beispielhaft sein: Li-Ionen-Batterien, Redox-Flow-Batterien, Na-Ionen-Batterien
- chemische Speicher - zum Beispiel Wasserstoffspeicher
thermische Speicher - zum Beispiel Hochtemperaturwärmespeicher
mechanische Speicher - zum Beispiel Druckluftspeicher, Schwungmassenspeicher.
Erneuerbare Energien Anlagen können beispielhaft sein:
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder Freiflächen
- Wasserkraftanlagen
- Windkraftanlagen
Geldtungsdauer
Die Antragstellung ist seit dem 17. April 2024 über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) möglich. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf vom 30. Juni 2027 außer Kraft.