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Schwarzarbeit: Betriebe für Thema sensibilisieren

Schwarzarbeit ist vielfältig und eine Gefahr für die gesamte Wirtschaft. In Südbrandenburg setzt sich die Handwerkskammer Cottbus (HWK) für die Bekämpfung von Schwarzarbeit ein. Ein Ziel dabei ist, die Mitgliedsbetriebe mehr für das Thema zu sensibilisieren. Unterstützung bietet dabei ein neues Merkblatt, das ab sofort im Internet unter www.hwk-cottbus.de/schwarzarbeit abrufbar ist.

"Wir dürfen den Missbrauch unserer Solidargemeinschaft durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht hinnehmen", sagt Dr. Christoph Schäfer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Cottbus. "Im Kampf gegen Schwarzarbeit sind wir auf die Unterstützung unserer Mitgliedsbetriebe und aller anderen am Wirtschaftsleben Beteiligten angewiesen. Nur gemeinsam können wir redliche Unternehmen, Arbeitnehmer und Sozialkassen vor den negativen Auswirkungen bewahren."

29 Anzeigen zur unberechtigten Handwerksausübung sind im vergangenen Jahr bei der Handwerkskammer Cottbus eingegangen, 2012 waren es lediglich 18. Die Zahl der Hinweise ist überschaubar, allerdings dürfte die Dunkelziffer an Verstößen durchaus größer sein. "Bislang ist es recht schwierig, bei den unterschiedlichen Institutionen, die sich mit Schwarzarbeit beschäftigen, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Wer lange suchen muss, schaltet irgendwann ab und lässt es bleiben", resümiert Schäfer. Das neue Merkblatt soll als Navigator dienen.

Wer arbeitet schwarz? Wo wird schwarz gearbeitet? Welche Arbeiten werden ausgeführt? Welche weiteren Hinweise gibt es? Das sind die Kernfragen, die auf einer A4-Seite kompakt zu finden sind. Wer Hinweise auf Schwarzarbeit hat, sollte den Meldebogen nutzen. "Wir überprüfen dann die Hinweise und leiten diese an die Verfolgungsbehörden weiter", so Schäfer. "Auf Wunsch behandeln wir die Angaben vertraulich."

Hintergrund:
Die Landkreise und die Stadt Cottbus verfolgen Ordnungswidrigkeiten wegen
unerlaubter Handwerksausübung sowie Schwarzarbeit in Form von handwerks-
und gewerberechtlichen Verstößen. Der Zoll überprüft insbesondere Verstöße
steuerrechtlicher- und sozialrechtlicher Melde-, Aufzeichnungs- und  Zahlungspflichten sowie illegale Beschäftigung von Ausländern und Einhaltung
des Mindestlohns.

Bild Marcel Hannusch

Marcel Hannusch

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