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Serie Nachfolge: Diese Fördermittel können Sie nutzen

Ob eine Nachfolge gelingt oder nicht hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem der Preis, für den ein Unternehmen verkauft werden soll. Mithilfe von Fördermitteln lässt sich die finanzielle Belastung reduzieren. Hier ein Überblick.

Mikrokredit

Der Mikrokredit Brandenburg ist ein Darlehen von 2.000 Euro bis 25.000 Euro. In Anspruch nehmen können ihn Kleinstunternehmen ebenso wie mittlere Unternehmen bis zu zehn Jahre nach der Gründung. Der Betriebssitz muss in Brandenburg sein. Das Programm richtet sich an Existenzgründer und Unternehmensnachfolger. Beantragt wird die Finanzierung direkt bei der Investitionsbank Brandenburg. Die Wirtschaftskammern müssen den Antrag mit einer Stellungnahme begleiten.

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) ermöglicht Gründern und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 100.000 Euro. Die durchleitenden Banken werden in erheblichem Umfang von den Risiken entlastet. Zudem wird der Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP: European Recovery Programme) vergünstigt. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also auch die Übernahme von Unternehmen.

GRW-G Wachstumsprogramm

Die ILB fördert mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen die gewerbliche Wirtschaft. Voraussetzung ist, dass mehr als 50 Prozent des Umsatzes regelmäßig überregional erbracht werden. Förderfähig sind insbesondere Existenzgründer und Produktionsbetriebe. Die Volumen reichen von mindestens 60.000 Euro bis höchstens zwei Millionen Euro.

Meistergründungsprämie

Seit 2015 ist die Meistergründungsprämie in Kraft. Die Handwerkskammern hatten lange für das Förderinstrument gekämpft. Sie wird aus Brandenburger Landesmitteln vergeben und richtet sich an Handwerksmeister, die erstmalig ein eigenes Unternehmen im Handwerk gründen oder aber einen Betrieb übernehmen. Dabei darf der Abschluss maximal drei Jahre zurückliegen. In zwei Stufen können Antragssteller bis zu 12.000 Euro erhalten, wenn neben der Gründung auch Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze geschaffen werden.

Meisterbonus:

Für den erfolgreichen Abschluss der Meisterschule im Handwerk gewährt das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg einen Meisterbonus in Höhe von 1.500 Euro. Damit wird ein Anreiz geschaffen, um sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Nils Günther

Betriebsberater

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