Energiesteuer für BetriebeSo lassen sich Kosten für Strom, Gas und Heizöl zurückholen
Viele kleine und mittlere Handwerksbetriebe spüren die hohen Energiepreise stark. Doch auch für sie gibt es Möglichkeiten, Kosten zu senken – über die Rückerstattung von Energiesteuern auf Strom, Gas und Heizöl.
Was ist die Energiesteuererstattung?
Unternehmen, die im produzierenden Gewerbe tätig sind, können einen Teil der gezahlten Energiesteuern zurückfordern. Voraussetzung ist, dass der jährliche Energieverbrauch bestimmte Mindestwerte überschreitet:
Strom: 12.500 kWh
Gas: 181.160 kWh
Heizöl: 16.298 Liter
Nur Beträge, die 250 Euro übersteigen, werden erstattet.
Wer kann die Erstattung beantragen?
Die Rückerstattung richtet sich ausschließlich an Betriebe des produzierenden Gewerbes, z. B. Bäckereien, Schreinereien, Bau- und metallverarbeitende Betriebe. Unternehmen im Handel oder im Dienstleistungsbereich sind ausgeschlossen.
Die Zuordnung erfolgt über den sogenannten WZ-Code 2003, auch wenn aktuell der WZ-Code 2008 verwendet wird. Wer seinen Code nicht kennt, kann ihn beim zuständigen Statistischen Landesamt erfragen. Für Betriebe mit besonders hohem Energieverbrauch gibt es zusätzliche Sonderregelungen.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Die Erstattung erfolgt über festgelegte Entlastungsbeträge, nicht durch Senkung des Steuersatzes:
Strom: von 0,513 ct/kWh auf 2,00 ct/kWh (für 2024 und 2025)
Heizöl: 15,34 €/1.000 l
Erdgas: 1,38 €/MWh
Flüssiggas: 15,15 €/1.000 kg
Die Berechnung erfolgt nach Abzug eines Eigenanteils von 250 Euro. Die Rückerstattung kann nur für Energie gewährt werden, die direkt für die Produktion verwendet wird – etwa nicht für das Laden von Fahrzeugen oder Bürotätigkeiten.
Antragstellung
Der Antrag muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden, entweder direkt oder über einen Steuerberater. Für das Jahr 2024 muss der Antrag spätestens bis Ende 2025 gestellt werden. Unterjährige Anträge sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Ansprechpartner:
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284
Informationen vom Zoll
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen vom Zoll zur Antragstellung: Link