Symbolbild Corona Beschlüsse
shutterstock

Stark steigende Zahl der Erkrankungen: Landesregierung beschließt neue Corona-Eindämmungsverordnung

Das Brandenburger Kabinett hat eine neue SARS-CoV-2-Eindäm-mungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 15. November 2021 in Kraft und gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.

Neu ist, dass die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) jetzt auch für körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Friseur-Dienstleistungen gilt; davon ausgenommen sind medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen. 

Vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Inzidenzen wird die sogenannte 2G-Regelung auch im Land Brandenburg ausgeweitet. Ab Montag ist zum Beispiel der Besuch von Gaststätten, Theatern, Kinos, Spielbanken, Freizeitbädern, Saunen, Thermen und Wellnesszentren, Diskotheken, Clubs, Festivals und Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter landesweit nur noch Geimpften und Genesenen möglich.

Auch für Beherbergungen, Reisebusreisen und Stadtrundfahrten gilt dann grundsätzlich: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren. Ausnahmen bei 2G gibt es für Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (Attestpflicht): mit einem negativen Testnachweis dürfen auch sie bei 2G rein; die ungeimpften Erwachsenen müssen dann aber zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

 Hier finden Sie die Pressemitteilung im Wortlaut.



 Sobald die Eindämmungsverordnung im Detail vorliegt, wird sie  an dieser Stelle veröffentlicht.



 Wichtigsten Neuerungen mit Blick aufs Handwerk





 Koordinierungszentrum Krisenmanagement in Brandenburg

 Hier gibt es weitere Infos und ein aktueller Fragen-Antworten-Katalog



 Ansprechpartnerin

Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

selka--at--hwk-cottbus.de