Porträt Peter Dreißig Präsident der Handwerkskammer Cottbus
HWK Cottbus

Statement zum neuen Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften

„Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein weiterer Baustein, um den Personalmangel in unseren Betrieben zu mildern. Lösen wird es das Problem allerdings nicht“, sagt Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht davon aus, dass durch das neue Gesetz maximal rund 25.000 zusätzliche Fachkräfte pro Jahr nach Deutschland kommen. Wie viele davon Südbrandenburg als ihren Arbeitsort auswählen, ist offen.

Nahezu jeder zweite südbrandenburgische Handwerksbetrieb hat derzeit offene Stellen. Diese zu besetzen dauert mitunter über ein halbes Jahr. Die Betriebe arbeiten an ihren Kapazitätsgrenzen. Die Wartezeiten für die Kunden werden länger. Der Fachkräftemangel ist längst zu einer Wachstumsbremse geworden.

„Dieses Problem wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen“, warnt Peter Dreißig. „Knapp 600 Jugendliche beginnen jedes Jahr eine Ausbildung in unseren Betrieben. Deutlich mehr Beschäftigte werden aber in nächster Zeit in Rente gehen. Insofern brauchen wir die gezielte Zuwanderung aus dem Ausland. An den Zahlen sehen wir, dass wir es allein nicht schaffen werden. Die Handwerkskammer steht mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit, um die Unternehmen bei der Suche nach Fachpersonal zu unterstützen. Wir setzen darauf, dass das Gesetz rasch und unbürokratisch umgesetzt wird. Nur dann kann es helfen.“

Mindestens genauso wichtig sei es aber auch, die duale Ausbildung weiter zu stärken um mehr Jugendliche für das Handwerk zu gewinnen. „Dazu gehört eine Berufsorientierung in allen Schulen, praxisnaher Unterricht sowie die finanzielle Förderung von Aus- und Weiterbildung“, so Peter Dreißig.

 Hintergrund

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Die neuen Vorschriften regeln den Arbeitsmarktzugang für qualifizierte Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU. Die Bundesregierung will damit „eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung“ erreichen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen Ausländer künftig in Deutschland arbeiten können, wenn sie einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorzeigen können. Dabei wird die Zuwanderung nicht mehr auf Berufsgattungen mit ausgewiesenem Engpass an Arbeitskräften beschränkt. Auch die „Vorrangprüfung“ entfällt, ob nicht auch Deutsche oder EU-Bürger den Job übernehmen können. 

Wer qualifiziert ist und die deutsche Spracht gut beherrscht, kann zur Arbeitssuche auch für sechs Monate einreisen. Das durften bisher nur Akademiker.