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Neue Turboabschreibung für Elektrofahrzeuge ab Juli 2025Steuerlicher Rückenwind für E-Mobilität im Betrieb

Die Bundesregierung hat eine neue steuerliche Sonderregelung beschlossen, die Investitionen in rein elektrische Fahrzeuge deutlich attraktiver macht. Seit dem 1. Juli 2025 können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben – ein starker Anreiz für alle, die ihre Fahrzeugflotte modernisieren und gleichzeitig Steuern sparen möchten.

Die Abschreibung erfolgt gestaffelt über sechs Jahre:

  • 1. Jahr: 75 %
  • 2. Jahr: 10 %
  • 3. & 4. Jahr: je 5 %
  • 5. Jahr: 3 %
  • 6. Jahr: 2 %


Was ist wichtig zu wissen?

 Gilt für rein elektrische Neufahrzeuge (keine Hybride)

 Rückwirkend gültig für Anschaffungen ab dem 01.07.2025

 Abschreibung erfolgt über die betriebliche Buchhaltung bzw. Steuerberatung

 Keine Kombination mit anderen Sonderabschreibungen wie §7g EStG

 Gilt ausschließlich für gekaufte Modelle , nicht für Leasingfahrzeuge

Praxistipp

Die Regelung ist besonders interessant für Unternehmen mit hohem Mobilitätsbedarf – ob im Bau-, Service- oder Dienstleistungsbereich.



Ansprechpartner

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de