Steuern Corona-Konjunkturpaket

Mehrwertsteuer
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Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung bei Preisangaben durch pauschale Rabatte möglich

Wichtiger Bestandteil des am 3. Juni 2020 beschlossenen umfangreichen Konjunkturpakets ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 beziehungsweise von 7 auf 5 Prozentpunkte für die Zeit vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020. 

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Vorgesehene Änderung der Umsatzbesteuerung / Hinweise für die Baupraxis

Im Ergebnis der Koalitionsausschusssitzung vom 3. Juni 2020 wurde unter anderem die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent vorgesehen. Im Vorgriff der Änderung des Mehrwertsteuersatzes sollten Baubetriebe bei Abschluss von Bauverträgen sich in der Vertragsgestaltung darauf vorbereiten.

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