Vorgesehene Änderung der Umsatzbesteuerung / Hinweise für die Baupraxis
Im Ergebnis der Koalitionsausschusssitzung vom 3. Juni 2020 wurde unter anderem die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent vorgesehen. Im Vorgriff der Änderung des Mehrwertsteuersatzes sollten Baubetriebe bei Abschluss von Bauverträgen sich in der Vertragsgestaltung darauf vorbereiten.