Dieselverbot 2018
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Stickoxid: Fördermittel für Kfz-Nachrüstung bis Ende Februar beantragen

Nur noch bis zum 29. Februar 2020 läuft der aktuelle Aufruf für die beiden Förderprogramme zur Nachrüstung von leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen mit Stickoxidminderungssystemen. Interessierte Unternehmen, die zur Senkung des Stickoxidausstoßes beitragen wollen bzw. ihr Nutzfahrzeug vor bestehenden oder zukünftig möglichen Fahrverboten sichern wollen, sollten rechtzeitig Fördermittel beantragen. 

Die Einreichung eines Förderantrages bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) reicht aus, um die Mittel zu binden. Es muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch kein Nachrüstsatz für das jeweilige Fahrzeug beim Kraftfahrtbundesamt zugelassen oder in Werkstätten verfügbar sein.

Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen von 2,8 t bis 7,5 t, die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Stadt (Stichwort Fahrverbote, wie zum Beispiel in Berlin) oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in einen der betroffenen Städte oder den angrenzenden Landkreisen hat.

Im Förderprogramm wird zwischen "leichten" und "schweren" Handwerker- und Lieferfahrzeugen unterschieden.



Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

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 Hintergrund

Handwerker- und Lieferfahrzeuge z. B. von Glaserbetrieben, Sanitärbetrieben oder im kommunalen Einsatz verwendete Fahrzeuge sind regelmäßig im Stadtverkehr unterwegs. Da sie hauptsächlich mit Dieselkraftstoff angetrieben werden, tragen sie zur Belastung der Innenstädte mit Stickstoffdioxid bei. Aufgrund des täglichen Einsatzes dieser Fahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang ergibt sich ein Emissionsreduktionspotenzial, das ausgeschöpft werden soll.



 Fördermittel beantragen

Auf der Seite der Bundesanstalt für Verwaltuingsdienstleistungen gibt es alle Informationen zu den Fördermitteln. Klicken Sie hier.