Weihnachtsstollen

Praxisgerechte Lösung für das BäckerhandwerkStollen-Entscheidung: "Verpackungsirrsinn" beendet

Erleichterung für Bäcker: Das Umweltbundesamt führt eine 500-Gramm-Schwelle für Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter ein. Damit entfällt die Abgabepflicht für 750-Gramm-Christstollen.

Zu Beginn der Hochsaison der Stollenbäcker kommt eine gute Nachricht: Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm sind von der Abgabe nach Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ausgenommen. Das meldet das Umweltbundesamt (UBA), dass die vielfach vom Bäckerhandwerk kritisierte Regelung überarbeiten wird. UBA führt 500-Gramm-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen ein | Umweltbundesamt

Damit entfällt ab sofort die Abgabepflicht für größere Verpackungen, wie etwa die Folien eines 750-Gramm-Stollens. Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks Roland Ermer wertet dies als praxisgerechte Lösung, "die unnötige Bürokratie reduziert und handwerkliche Traditionen schützt". 

"Die neue Regelung schafft endlich Klarheit und befreit unsere Betriebe von einer absurden Bürokratielast. Verpackungen müssen nach ihrer tatsächlichen Nutzung durch Verbraucher bewertet werden - nicht nach theoretischen Annahmen", betont Ermer.



Konkret bedeutet die Überarbeitung des Gesetzes:

Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm fallen nicht mehr in den Anwendungsbereich des EWKFondsG.

Veronika Martin

Pressearbeit

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