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Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe: Schlichterspruch

Die Tarifverhandlungen für die rund 850.000 Beschäftigten des Bauhauptgewerbes sind nach über 15-stündigen Verhandlungen mit einem mehrheitlichen Schlichterspruch beendet worden. Demnach erhalten die Beschäftigten eine „Corona-Prämie“ in Höhe von 500 Euro als Einmalzahlung für 2020, die Auszubildenden in Höhe von 250 Euro. Diese ist steuer- und sozialabgabenfrei, sodass sie vollständig den Beschäftigten zugute kommt.

Darüber hinaus sollen sich zum 1. Januar 2021 die Entgelte der Beschäftigten um 2,1 Prozent im Tarifgebiet West und 2,2 Prozent im Tarifgebiet Ost erhöhen, wie der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes per Presseinfo mitteilt.

Im Vorschlag des Schlichters enthalten ist Gewerkschaftsangaben zufolge erstmals auch eine Vergütung für Fahrzeiten zur Baustelle. Erstmals erhalten Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2020 einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent des Tariflohns zur pauschalen Entschädigung von Wegezeiten und –strecken. 

Ferner wird die monatliche Vergütung der Auszubildenden nach Lehrjahren gestaffelt angehoben (1. Lehrjahr: 40 Euro, 2. Lehrjahr: 30 Euro, 3. Lehrjahr 20 Euro (ab dem 1. Januar 2021)). Die Laufzeit beträgt 14 Monate ab dem 1. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2021.

Zudem wurde vereinbart, sogenannte „Gipfelgespräche“ unter Moderation des Schlichters durchzuführen, in denen unter anderem die Regelung zur Wegezeitenvergütung sowie eine zukunftsfähige Regelung der Mindestlöhne Thema sein werden.

 Hintergrund

Die Tarifvertragsparteien haben bis zum 17. September (14 Tage Zeit), dem Tarifvorschlag zuzustimmen. Erst dann kann Vollzug gemeldet werden. 

Bis spätestens Juni 2021 soll zudem unter Leitung des Schlichters eine verbindliche Lösung für eine dauerhafte Wegezeit-Entschädigung gefunden werden.