
Umsatzsteuer: Steuerschuldumkehr bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit BMF-Schreiben vom 5. Februar 2014 und 8. Mai 2014 die neuen Rechtsprechungsgrundsätze zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen umgesetzt (BFH-Urteil vom 22. August 2013, V R 37/10).
Die Neuregelungen gelten bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen und sind auf Umsätze anzuwenden, die ab dem 15. Februar 2014 ausgeführt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung.