Steuer
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Umsatzsteuer: Steuerschuldumkehr bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit BMF-Schreiben vom 5. Februar 2014 und 8. Mai 2014 die neuen Rechtsprechungsgrundsätze zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen umgesetzt (BFH-Urteil vom 22. August 2013, V R 37/10).

Die Neuregelungen gelten bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen und sind auf Umsätze anzuwenden, die ab dem 15. Februar 2014 ausgeführt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung.

Was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

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Axel Bernhardt

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