arbeit, steuerbescheid, mann, finanzamt, stress, grübeln, finanzbeamter, arbeitsplatz, suchen, überlegen, denken, unordnung, steuern, arbeiten, büro, buchhaltung, buchhalter, prüfen, steuerhinterziehung, akten, lesen, ordner, tisch, papierkrieg, beamter, unsicher, prüfung, unterlagen, papiere, rechnungen, schulden, finanzen, behörde, amt, bürokrat, unzufrieden, bilanz, abrechnung, akte, aktenordner, anwalt, bilanzbuchhalter, bilanzen, business, büroarbeit, büromaterial, erfolg, formular, formulare, geschäftlich
Klaus-Peter Adler - Fotolia

Handwerkskammer Cottbus bietet Online-SeminarUmsatzsteuersenkung: Was Handwerker wissen sollten

Am 12. Juni hat das Bundeskabinett die ersten umfangreichen Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um damit die Wirtschaft nach der Corona-Krise zu stärken. Dazu gehört auch die befristete Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent sowie von 7 auf 5 Prozent.

Diese Absenkung ist befristet für sechs Monate und gilt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020. Dabei ist entscheidend, wann die Leistung erbracht wurde. Einen Überblick sowie Beispiele zur Anwendung erhalten Unternehmer im Online-Seminar der Handwerkskammer Cottbus (HWK). Gemeinsam mit der Steuerberaterkanzlei Boche & Kollegen informiert die HWK Cottbus über die anstehenden Regelungen bei der Umsatzsteuersenkung sowie zu deren Auswirkungen und Besonderheiten.

Obwohl die ermäßigten Umsatzsteuersätze erst ab dem 1. Juli 2020 gelten, sollten sich Unternehmer und Kunden schon jetzt darauf vorbereiten. Dies gilt insbesondere für Verträge und Angebote sowie Anzahlungen. Wenn Angebote vor dem 1. Juli abgegeben bzw. Verträge über Leistungen abgeschlossen wurden, die zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember erbracht werden, dann sollte schon jetzt an die Umsatzsteuersenkung gedacht werden. Das betrifft auch Verträge über Bauvorhaben, Dauer- oder Wartungsverträge.

Außerdem sind Kassen und IT-Systeme an die Umsatzsteuersatzsenkung anzupassen. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde seit 1. Januar 2020 eine Verpflichtung zur Belegausgabe eingeführt. Der Beleg muss nun an die Ermäßigung des Steuersatzes angepasst werden. Hierfür ist eine Umprogrammierung der Kassensoftware erforderlich.



 Termin

Online-Seminar:
Montag, 29. Juni, 13 bis 14 Uhr
Referent: Steuerberater Matthias Butt, Boche & Kollegen
Steuerberater PartGmbB

Hier geht es zur Anmeldung.



 Ansprechpartner

Christina Kaschke

Personalreferentin

Telefon 0355 7835-260

Telefax 0355 7835-292

hr--at--hwk-cottbus.de