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Angelo_Giordarno

Abfallverordnung tritt in KraftUnnötige neue Bürokratie ab 1. August

Am 1. August tritt die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Mülltrennung ist dann noch viel detaillierter vorgeschrieben. 

Die 15 Jahre alte Gewerbeabfallverordnung wird jetzt modernisiert. Sie regelt die Entsorgung der so genannten gewerblichen Siedlungsabfälle, die eine ähnliche Zusammensetzung wie Hausmüll haben, also keine typischen Produktionsabfälle sind. Notwendig geworden war eine Neufassung aufgrund der EU-weit geltenden 5-stufigen „Abfallhierarchie“. Waren bisher die stoffliche und die energetische Verwertung von Abfällen auf gleicher Ebene, muss nun der stofflichen Verwertung grundsätzlich der Vorrang eingeräumt werden. Damit gibt es die neue Pflicht, Abfälle getrennt nach zehn verschiedenen Materialien zu sammeln, zu befördern und der Wiederverwertung zuzuführen.

Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemisch, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Fliesen beziehungsweise Keramik müssen einzeln sortiert und verwertet werden. Zudem muss diese Trennung auch noch ganz genau dokumentiert - etwa fotografiert - und Lagepläne der Abfallbehälter gezeichnet werden. Derjenige, der den Abfall zur Wiederverwertung oder zum Recycling übernimmt, muss das bestätigen. Diese Dokumentationspflichten entfallen nur, wenn insgesamt weniger als zehn Kubikmeter an Bau- und Abbruchabfällen anfallen.

Für kleine Handwerker ist das absolut nicht praktikabel. Verbände des Handwerks hatten bereits im Vorfeld die zusätzliche Bürokratie beklagt. Nach Schätzungen könnten schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von 100 Euro für die Dokumentation anfallen. Die Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen müssen die praktischen Gegebenheiten an – zumeist kleinen – handwerklichen Betriebsstandorten und auf Baustellen angemessen berücksichtigen, ist aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks zu hören. Das Gesetz gehe in weiten Teilen an der Praxis vorbei.



Überzogene Vorgaben

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) forderte einen Stopp des Verordnungsverfahrens aufgrund der als überzogen anzusehenden Vorgabe
von Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten. „Dem folgten die Abgeordneten jedoch nicht“, bedauert Dipl.-Ing. Michael Heide, Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung des ZDB. Gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden aus der Abbruch-, Bau- und Recyclingbranche wird der ZDB einen Leitfaden bezüglich der Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten erstellen. Ziel sei, die Getrennthaltungs- und Dokumentationspflichten praxistauglich und bestenfalls ohne bzw. mit nur geringen Mehraufwendungen umzusetzen“, so Heide.



Die wichtigsten Fakten

Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemisch, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Fliesen beziehungsweise Keramik müssen einzeln sortiert und verwertet werden. Zudem muss diese Trennung auch noch ganz genau dokumentiert - etwa fotografiert - und Lagepläne der Abfallbehälter gezeichnet werden.

Diese Dokumentationspflichten entfallen nur, wenn insgesamt weniger als zehn Kubikmeter an Bau- und Abbruchabfällen anfallen.

Nach Schätzungen könnten schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von 100 Euro für die Dokumentation anfallen.













TIPP:

Die Akademie des Handwerks vermittelt in ihrem Seminar "Gefährliche Bauabfälle"  Kenntnisse über die Entsorgung gefährlicher Abfälle im Baubereich unter der Berücksichtigung der aktuellen Neuerungen im Abfallrecht.

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

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