Richter Hammer
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Urteil: 1%-Regelung oder Fahrtenbuchmethode?

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil (Az.: VI R 35/12) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein unterjähriger Wechsel von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode für dasselbe Fahrzeug nicht zulässig ist. Die Fahrtenbuchmethode ist dann zu Grunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug nutzt.

Der Wert der privaten Nutzung eines Fahrzeugs ist nach §8 Abs. 2 Satz 2 EStG mittels der 1%-Regelung zu ermitteln. Nach §8 Abs. 2 Satz 4 EStG kann der Wert der privaten Nutzung eines berieblichen Fahrzeugs aber auch mit den gesamten Fahrzeugaufwendungen errechnet werden, wenn die Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden können.

Dem Urteil lag die Frage eines klagenden Arbeitsnehmers zugrunde, welcher die Besteuerung seiner privaten Dienstwagennutzung von der 1%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode im laufenden Kalenderjahr wechseln wollte.

Antje Feldmann

Antje Feldmann

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