Bau Vertragsrecht
HWK Cottbus

Vergabegesetz in Berlin novelliert - 12.50 Euro Mindestlohn

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das Ausschreibungs- und Vergabegesetz geändert. Der gesetzliche Mindestlohn für öffentliche Aufträge wird auf 12,50 Euro je Stunde angehoben. Aufträge von Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Für Bauleistungen gilt eine Schwelle von 50. 000 Euro.

Die Berliner Wirtschaft hat die Gesetzesnovelle stark kritisiert. Bis zulezt hatten unter anderem die Fachgemeinschaft Bau, die Industrie- und Handelskammer Berlin und die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg gefordert, dass das Abgeordnetenhaus das Gesetz "in der größten wirtschaftlichen Krise seit Jahrzehnten" nicht verabschieden soll.

Kernelemente sind zum einen die Tariftreue, die 2008 durch das sogenannte Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofs gekippt worden war. Neben der Tariftreue verweist der Berliner Senat auch auf die Einführung von weiteren Standards bei der öffentlichen Auftragsvergabe wie der Berücksichtigung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und von ökologischen Vorgaben.

Die Mindestlohnkommission des Landes Brandenburg empfiehlt der Landesregierung, den bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Mindestlohn von aktuell 10,68 Euro auf 13 Euro je Zeitstunde zu erhöhen. Damit wäre das Land Spitzenreiter in Deutschland beim Vergabelohn. Bis Ende des Jahres soll darüber entschieden werden.

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