Achtung bei KrankschreibungVorlage elektronischer AU ohne Arztkontakt: Fristlose Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit seinem Urteil vom 05.09.2025 (Geschäftszeichen 14 SLa 145/25) entschieden, dass die Vorlage einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Arztkontakt eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Im dem entschiedenen Fall hat sich ein IT-Consultant fünf Tage arbeitsunfähig krankgemeldet. Über eine Webseite hatte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erworben und vorgelegt. Weder ein persönlicher noch ein telefonischer Arztkontakt fand statt. Optisch entsprach die Bescheinigung dem früheren „gelben Schein“. Die Personalabteilung des Unternehmens wurde nach drei Wochen misstrauisch, da die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei der Krankenkasse fehlte.
Die in der Folge ausgesprochene fristlose Kündigung bestätigte das LAG Hamm. Eine Abmahnung zuvor sei aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes, das heißt der Täuschung, entbehrlich.