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Wann ist ein Berufsausbildungsverhältnis (BAV) beendet?

Diese Frage ist nicht in jedem Fall leicht  zu beantworten. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Welche rechtlichen Regelungen sollten Sie berücksichtigen:

(1) Das BAV endet grundsätzlich mit dem Ende Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit.

(2) Wird vor Ablauf der vertragliche Ausbildungszeit die Gesellenprüfung erfolgreich abgeschlossen, so endet das BAV mit Bekanntgabe des Ergebnisses über das Bestehen durch den Prüfungsausschuss.

(3) Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, so verlängert sich das BAV auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungprüfung, höchstens um ein Jahr.

(4) Wird die 1. Wiederholungsprüfung nicht bestanden ist ein nochmaliger Verlängerungsantrag möglich. Somit verlängert sich auf Antrag des Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten  Wiederholungsprüfung, sofern diese innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr abgelegt wird. Das Ausbildungsverhältnis ist in diesem Fall mit Fristablauf beendet, ohne, dass die zweite Wiederholungsprüfung abgelegt wurde.

(5) Wird eine 2. Wiederholungsprüfung abgelegt (=letzte Chance), so endet das BAV am Tag der Prüfung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht.

 Aktueller Fall aus der Rechtsprechung

Eine Streitigkeit über den Beendigungszeitpunkt eines Berufsausbildungsverhältnisses beschäftigte kürzlich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG Urt. v. 20.03.2018, Az.:9 AZR 479/17).

Ergebnis dieser wichtigen Entscheidung:

Wird der Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, so wird aufgrund “schlüssigen Handelns“ kraft Gesetzes ein (unbefristetes!!) Arbeitsverhältnis begründet.

Die Einzelheiten zum Urteil finden Sie im pdf-Dokument.