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Bund und Länder verlängern Lockdown bis 7. MärzWechselbad der Gefühle: Friseure ja, Kosmetiker nein

Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35  Neuinfektionen sollen dann auch wieder Kosmetiker und Einzelhändler öffnen dürfen.

Das geht aus den Beschlüssen hervor, die die Bundeskanzlerin am Mittwochabend mit den Ländern ausgehandelt hat. Entscheidend ist jetzt, wie das Land Brandenburg diese Beschlüsse umsetzt. Spätestens am Freitag soll Klarheit herrschen.



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Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit heute Nachmittag freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.