
Weiterbildungsrichtlinie
Was wird gefördert?
Qualifizierungsmaßnahmen auf Grundlage mittel- und langfristiger betrieblicher Entwicklungsziele (ohne Beschränkungen auf Branchen und Themen)
Wer kann einen Antrag stellen?
Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Nicht gefördert werden: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Einzelunterricht, Fachtagung gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse (ausgenommen Bedienberechtigungen), Maßnahmen der Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen, Erholung, Kunst und Kultur
In welchem Umfang wird gefördert?
- Zuschuss für Ausgaben von Weiterbildungsmaßnahmen inkl. Prüfungsgebühren mit bis zu 50 Prozent
- Mindestförderhöhe je Antrag: 1000,- Euro
- maximal 3.000 Euro (Fördersumme) p.P. und Antrag
- Antragstellungen 1 mal pro Kalenderjahr möglich
- maximal 10 Weiterbildungen pro Antrag förderfähig
Wann kann ich mich anmelden?
nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Das Risiko liegt beim Antragsteller.

Johannes Mattner
Berater
Altmarkt 17
03046 Cottbus
03046 Cottbus

Elisa Kruschel
Beraterin
Altmarkt 17
03046 Cottbus
03046 Cottbus
