
Weiterbildungsrichtlinie
Was wird gefördert?
Qualifizierungsmaßnahmen auf Grundlage mittel- und langfristiger betrieblicher Entwicklungsziele (ohne Beschränkungen auf Branchen und Themen)
Wer kann einen Antrag stellen?
Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Nicht gefördert werden: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Einzelunterricht, Fachtagung gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse (ausgenommen Bedienberechtigungen), Maßnahmen der Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen, Erholung, Kunst und Kultur
In welchem Umfang wird gefördert?
- Zuschuss für Ausgaben von Weiterbildungsmaßnahmen inkl. Prüfungsgebühren mit bis zu 50 Prozent
- Mindestförderhöhe je Antrag: 1000,- Euro
- maximal 3.000 Euro (Fördersumme) p.P. und Antrag
- Antragstellungen 1 mal pro Kalenderjahr möglich
- maximal 10 Weiterbildungen pro Antrag förderfähig
Wann kann ich mich anmelden?
nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Das Risiko liegt beim Antragsteller.