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Weiterbildungsrichtlinie



Was wird gefördert?

Qualifizierungsmaßnahmen auf Grundlage mittel- und langfristiger betrieblicher Entwicklungsziele (ohne Beschränkungen auf Branchen und Themen)

Wer kann einen Antrag stellen?

Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg 
Nicht gefördert werden: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Einzelunterricht, Fachtagung gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse (ausgenommen Bedienberechtigungen), Maßnahmen der Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen, Erholung, Kunst und Kultur

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Zuschuss für Ausgaben von Weiterbildungsmaßnahmen inkl. Prüfungsgebühren mit bis zu 50 Prozent
  • Mindestförderhöhe je Antrag: 1000,- Euro
  • maximal 3.000 Euro (Fördersumme) p.P. und Antrag
  • Antragstellungen 1 mal pro Kalenderjahr möglich
  • maximal 10 Weiterbildungen pro Antrag förderfähig

Wann kann ich mich anmelden?

nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Das Risiko liegt beim Antragsteller.



Johannes Mattner HWK Cottbus

Johannes Mattner

Berater

Altmarkt 17
03046 Cottbus
Telefon 0355 7835-555
Telefax 0355 7835-315
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Elisa Kruschel

Beraterin

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