Luxemburg
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Baustellenstopp in Luxemburg / Grenzkontrollen in der SchweizWeitere internationale Einschränkungen

Alle Baustellen in Luxemburg werden ab Freitag, den 20. März, 17 Uhr geschlossen. Bis dahin müssen die dort tätigen Betriebe soweit alles runterfahren. Zugelassen sind lediglich dringende, unvorhergesehene Tätigkeiten, die der Sicherheit der Bevölkerung dienen. Ausgenommen sind ebenfalls Bautätigkeiten an Krankenhäusern und an für die Bekämpfung des Coronavirus „kritischen Bereichen“.

Demnach sind auch sämtliche Tätigkeiten betroffen, die deutsche Handwerker grenzüberschreitend in Luxemburg ausführen. Bei Nichteinhaltung hat die Luxemburger Regierung Bußgelder vorgesehen, die bis zu 4.000 Euro betragen können.

Auf der Internetseite der Handwerkskammer Luxemburg werden die entsprechenden Infos dazu veröffentlicht.

Hier geht es zur Seiter: www.yde.lu/gestion-entreprise/covid19-de



Die Schweiz hat nun auch Grenzkontrollen eingeführt. Die für die Grenzkontrolle zuständige Behörde verweigert allen Personen aus einem Risikoland oder aus einer Risikoregion die Einreise in die Schweiz, sofern sie nicht eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie verfügen über das Schweizer Bürgerrecht.
  • Sie verfügen über ein Reisedokument und einen Aufenthaltstitel gemäss Absatz 2, namentlich eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung (Ausweis L / B / C / Ci), eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G), ein von der Schweiz ausgestelltes Visum oder eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung.
  • Sie haben einen beruflichen Grund für die Einreise in die Schweiz und besitzen eine Meldebescheinigung.
  • Sie führen einen gewerblichen Warentransport aus und besitzen einen Warenlieferschein.
  • Sie reisen lediglich zur Durchreise in die Schweiz ein mit der Absicht, direkt in ein anderes Land zu reisen.
  • Sie befinden sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit.
     

Die betreffenden Personen müssen glaubhaft machen, dass sie eine der obengenannten Bedingungen erfüllen. Die Beurteilung der Notwendigkeit nach Buchstabe f liegt im Ermessen der für die Grenzkontrolle zuständigen Behörde.

Wichtig für ausländische Arbeitgeber, die Mitarbeiter in die Schweiz entsenden, ist, dass die Punkte c oder d erfüllt sind und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden.

Alle Informationen dazu finden Sie hier.